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Auftragsdatenverarbeitung (AVV)

Anton Maslov
Anton Maslov
  • Aktualisiert

Dieser Artikel erklärt, was es mit der Auftragsdatenverarbeitung auf sich hat, was dabei berücksichtigt wird und welche Aufgaben Sitejet für dich übernimmt.


Was ist eine Auftragsdatenverarbeitung?

Eine Auftragsdatenverarbeitung nach DSGVO besteht, wenn ein Unternehmen (Auftraggeber) einen externen Dienstleister (Auftragnehmer) damit beauftragt, weisungsgebunden personenbezogene Daten zu verarbeiten (z.B. analysieren oder speichern). Damit bleibt die Verantwortung für die datenschutzkonforme Datenverarbeitung beim Auftraggeber, während der Auftragnehmer als unterstützender Partner gilt. 


Wann brauche ich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung?

Ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung ist erforderlich, wenn es sich bei der Dienstleistung eines externen Unternehmens um eine weisungsgebundene Verarbeitung von personenbezogenen Daten handelt und dies nicht bereits vertraglich geregelt ist. In dem Vertrag werden die Rechte und Verpflichtungen beider Parteien in Bezug auf diese Datenverarbeitung geregelt.


Welche Auftragsdatenverarbeitung übernimmt Sitejet?

Die folgenden Leistungen gelten als Auftragsdatenvereinbarung:

  • Statistiken zum Nutzerverhalten der Website Besucher, die im Kundenportal zur Verfügung gestellt werden 
  • Weiterleitung von Eingaben in Kontaktformularen 
  • Weiterleitung von E-Mail-Adressen aus Blog-Kommentaren und Gästebuch-Einträgen 
  • Verwaltung von Kundendaten

Deswegen raten wir allen Sitejet-Nutzern, dass sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit uns abschließen.


Wie kann ich einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abschließen?

Um einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung als Auftraggeber mit Sitejet abzuschließen, bitten wir dich dieses Dokument zu lesen, auszufüllen und zu unterschreiben. Sobald du die letzte Signatur hinterlegt hast, kannst du den AVV abschicken und erhältst die unterschriebene Version per Mail zu gesendet. 


Muss mein Kunde auch einen AVV mit Sitejet abschließen?

Nein, dein Kunde muss keinen separaten AVV mit Sitejet abschließen, sofern er keinen eigenen Account bei Sitejet hat. Die Verarbeitung der Daten übernimmt Sitejet in deinem Auftrag. Du wiederum übernimmst die Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Website, bspw. die Formulareinträge, für deinen Kunden und nutzt dafür Sitejet. D.h. Sitejet sollte in deiner Datenschutzerklärung auftauchen als Unterauftragsdatenverarbeiter. Da du in solchen ebenfalls als Datenverarbeiter für deine Kunden agierst, raten wir dir dazu, auch einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit deinen Kunden zu schließen. 

Hinweis: Bitte beachte, dass die Informationen auf dieser Seite keine Rechtsberatung darstellen. Für eine umfangreiche Rechtsberatung zum Thema Datenschutz raten wir dir, dich an  einen entsprechenden Experten, bspw. einen Anwalt oder einen Datenschutzbeauftragten zu wenden.

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