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Barrierefreiheit im Web - Überblick und EAA

André Völkel
André Völkel
  • Aktualisiert

Barrierefreiheit (auch: "Accessibility" oder a11y) sorgt dafür, dass Websites und digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Das betrifft u. a. Menschen mit Seh- oder Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder neurodiversen Bedürfnissen.

Eine barrierefreie Website bietet z. B.:

  • Texte statt nur visuelle Medien – über sogenannte Alt-Texte
  • Sichtbare und durchweg funktionierende Navigation per Tastatur
  • Klare Kontraste und verständliche Sprache
  • Strukturierte Inhalte, die auch Screenreader erfassen können

Weitere Details zur Umsetzung findest du weiter unten.

Wichtig: Bitte beachte, dass die Informationen in diesem Artikel nur Vorschläge sind und keine Rechtsberatung darstellen. Jegliche Haftung im Zusammenhang mit der Nutzung der bereitgestellten Information ist ausgeschlossen. Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen übernommen. Wir raten dir, dass du dich bei Unklarheiten oder Fragen rechtlich beraten lässt.


Was ist der EAA?

Der European Accessibility Act (kurz EAA) ist eine EU-Richtlinie, die digitale Barrierefreiheit erstmals verbindlich für viele Unternehmen vorschreibt. Bis Juni 2025 müssen betroffene digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein – dazu zählen auch Websites und Online-Shops.

Ziel: Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten erhalten – und Unternehmen profitieren von mehr Reichweite, besserer Usability und rechtlicher Sicherheit.


Für wen gilt der EAA?

Der EAA richtet sich an private Unternehmen, die bestimmte Dienstleistungen oder Produkte digital anbieten. Konkret betroffen sind u. a.:

  • Online-Shops & E-Commerce-Plattformen
  • Banken & Finanzdienstleister
  • Verkehrsdienste (z. B. Bahnticketportale)
  • Telekommunikationsdienste
  • eBooks & verwandte Lesesoftware
  • Selbstbedienungsterminals (z. B. Ticketautomaten)

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind formal ausgenommen.

Aber: Auch für sie lohnt sich Barrierefreiheit – durch bessere Nutzerführung, höhere Kundenzufriedenheit und langfristige Skalierbarkeit.


Was bedeutet das für deine Website mit Sitejet?

Auch wenn nicht jede Sitejet-Website gesetzlich verpflichtet ist, macht Barrierefreiheit fast immer Sinn. Sie bietet eine grundsätzlich bessere Benutzererfahrung für alle Besucher, sowie mehr Reichweite und eine bessere Sichtbarkeit. Das ist vor allem für Google und andere Suchmaschinen relevant. 

Bei wachsenden Projekten bist du somit zukunftssicher aufgestellt. 


Weiterführende Infos


Weiterführende Artikel zum Thema Barrierefreiheit

Sitejet entwickelt laufend neue Funktionen, die dich bei der Umsetzung unterstützen. Mehr zu diesen Themen findest du in den jeweiligen Unterartikeln unserer Hilfe-Kategorie:

Hinweis: Wir überarbeiten gerade alle relevanten Artikel für dieses Thema und veröffentlichen diese zeitnah in unserer Hilfe. Für weitere Fragen und Releases hierzu empfehlen wir unsere Community, in der viele Webdesigner sich ebenfalls mit dem Thema auseinandergesetzt haben. 

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